Donnerstag, 17. September 2009

Die fuggerische Herrschaft Kirchberg-Weißenhorn unter österreichischer Landeshoheit (1507-1805)


Karte von Vorderösterreich um 1780

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Die fuggerische Herrschaft Kirchberg-Weißenhorn stand von ihrer Entstehung 1507 bis 1805 unter österreichischer Landeshoheit. Zusammen mit anderen Gebieten im Südwesten Deutschlands gehörte sie zu den österreichischen Vorlanden bzw. Vorderösterreich. Als Jakob Fugger im Jahr 1507 für den Preis von 50.000 Gulden Grafschaft und Schloß Kirchberg, Schloß Illerzell, die Vogtei über das Benediktinerkloster Wiblingen, die Herrschaften Wullenstetten und Pfaffenhofen sowie die Stadt und Herrschaft Weißenhorn erwarb, waren jedoch alle wichtigen sonstigen Herrschaftsrechte inbegriffen, so auch die hohe Gerichtsbarkeit. Als die Habsburger im Zuge der napoleonischen Neuordnungen 1805 die vorderösterreichischen Besitzungen abtreten mussten, ging die Herrschaft Kirchberg-Weißenhorn zunächst vollständig an Bayern über. Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde Kirchberg-Weißenhorn wie fast alle bayerischen Adelsherrschaften mediatisiert, unterstand somit von nun an dem jeweiligen Landesherrn. Für den Fall Kirchberg-Weßenhorns bedeutete dies, daß die Herrschaft, geteilt durch die Illergrenze, den Königreichen Bayern und Württemberg zugeschlagen wurde.

(Link: Sarah Hadry: "Kirchberg-Weißenhorn, Herrschaft", in: Historisches Lexikon Bayern)

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